Fahrschule Arnold in Rheine: Mit Sicherheit zum Führerschein
Auf dieser Seite erfahren Sie einiges über die von uns angebotenen Führerscheinklassen. Wenn Sie mehr über unsere Fahrzeuge erfahren möchten, klicken Sie hier!
Ausbildung in allen Führerscheinklassen in unserer Fahrschule
Egal, ob Sie sich für den Pkw-Führerschein interessieren oder davon träumen, mit dem Motorrad die Straßen zu erobern: Bei der Fahrschule Arnold sind Sie an der richtigen Adresse.
Im Folgenden geben wir Ihnen ein Überblick über alle Führerscheinklassen, die wir in unserer Fahrschule in Rheine ausbilden. Informieren Sie sich auch über unsere Ausbildung für angehende Fachkräfte sowie unser breites Angebot an Weiterbildungen!
Klasse A/A2
A2: Erwerb ab 18 Jahren.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
A: Erwerb ab 24 Jahren.
Bei der Klasse A entfallen die Beschränkungen hinsichtlich der Motorleistung und des Leistungsgewichts.
Klasse A1
Ersterwerb ab 16 Jahren.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Klasse AM
Erwerb ab 15 Jahren.
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Klasse B196
Fahrzeuge der Klasse A1 können nach einer Fahrerschulung ohne TÜV-Prüfung gefahren werden.
Mindestumfang der Schulung:
- 4 x 90min Theorieunterricht
- 5 x 90min Praxisunterricht
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Klasse B197
Erwerb ab 18 Jahren (oder Begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
Die Kennziffer B197 ist die schnelle, günstige Art den Führerschein Klasse B zu erwerben.
Die Ausbildung findet zum größten Teil auf Automatikfahrzeugen statt. Es werden zehn der Ausbildungsstunden auf Schaltwagen absolviert und anschließend eine 15-Minütige interne Prüfung abgelegt. Wird diese bestanden, kann die TÜV-Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert und trotzdem im Anschluss Schaltwagen gefahren werden.
Vorteil: Schnell, günstig, stressfrei!
Nachteil: Sollte später noch ein erweiternder Führerschein (z.B. LKW) erworben werden, muss diese Prüfung auf Schaltwagen gemacht werden, oder es gibt dort einen Eintrag.
Wir beraten Sie gerne, was für Sie am besten ist.
Klasse B96
Erwerb ab 18 Jahren (oder Begleitetes Fahren mit 17 Jahren).
Erweiterung des Klasse B Führerscheins um etwas größere Anhänger. Das Gesamtgewicht des Zuges darf dann 4250kg betragen. Ausbildung ohne TÜV-Prüfung!
Ob diese Kennziffer für Sie reicht, können Sie mit Hilfe unseres Führerscheinrechners oder über eine Beratung bei uns in der Fahrschule herausfinden.
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt) oder der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen (sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt).
Klasse C
Kraftfahrzeuge, (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Klasse D
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse DE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Für die Klasse L ist nur eine theoretische Prüfung notwendig.
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
In der Regel bringen die Schüler der Klasse T ihren eigenen Trecker mit zur Fahrschule, was auch eine Kostenersparnis mit sich bringt. Wir können aber auch einen Trecker gegen Aufpreis stellen.
Andere Klassen:
Wir können auch für weitere Klassen (z. B. D1) die Ausbildung übernehmen, jedoch muss im Einzelfall geklärt werden, wo ein Fahrzeug gemietet werden kann.
Haben Sie Interesse, den Führerschein in unserer Fahrschule in Rheine zu absolvieren? Dann melden Sie sich! Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter ✆ +49 (0)5971 71657! Sie erreichen uns ebenfalls ganz einfach über unser Kontaktformular.